Das geht aus den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 und deren Umsetzung durch die Bayerische Staatsregierung hervor.
Auch die Karlsfelder Volkshochschule kann mit einigen Einschränkungen geöffnet bleiben!
Neu ist eine Maskenpflicht im Unterricht auch wenn die erforderlichen Abstände gehalten werden können. Dies gilt für Dozenten und Teilnehmer gleichermaßen.
Gemäß den behördlichen Regelungen gibt es im Kursbetrieb folgende Einschränkungen: Alle Präsenzkurse und Präsenzveranstaltungen in den Bereichen Gesundheit (z.B. Fitness, Bewegung und Entspannung) werden ausgesetzt. Ebenso dürfen Führungen und Exkursionen nicht durchgeführt werden.
Wir gehen davon aus, dass die Programmunterbrechung in diesen Bereichen bis einschließlich 30. November 2020 gilt. Sollten sich in der Zwischenzeit Neuerungen ergeben und einzelne Kurse oder Veranstaltungen fortgesetzt werden können, informieren wir die betroffenen Teilnehmer umgehend und auch stets aktuell auf unserer Webseite.
Die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten gilt nicht für unsere Kurse, da für die vhs-Kurse das Gleiche gilt wie für den schulischen Unterricht.
Die Kosten für bereits bezahlte Kursstunden, die wir nicht nachholen können, bekommen Sie selbstverständlich erstattet.